Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied heute, dass die als sogenannte Policenmodelle bis Ende 2007 verkauften Versicherungen grundsätzlich nicht gegen europäische Richtlinien verstoßen. Dabei ging es einmal mehr darum, ob ein Versicherungskunde der erst den Versicherungsvertrag gekündigt und Jahre später den Widerruf (im Versicherungswesen Widerspruch) erklärt hatte, Anspruch auf die volle Rückzahlung seiner Beiträge hat. Eine Vorlage zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) lehnte der Bundesgerichtshof ab. Weiterlesen