Der für Banken zuständige XI. Zivilsenat des BGHs weist in einem Hinweisbeschluss vom 13.09.2022 – XI ZR 515/21 darauf hin, dass er einer Revision einer Klage eines Bankkunden gerichtet auf Erstattung von an ausländische Glückspielunternehmen geleistete Kreditkartenzahlungen, keine Erfolgsaussichten beimisst.
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