Davon geht der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 03.06.2014 Az. XI ZR 147/12 aus.
Sowohl Bankberater als auch freie Berater müssen demnach ab dem 01.08.2014 nicht nur wie bisher über Kickbacks bzw. Rückvergütungen aufklären, sondern jede Art der Zuwendung von Dritten offenbaren. Weiterlesen